Antworten zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Rechtsanwalt Stefan Schulz kennt die Vorurteile und Unsicherheiten, die viele gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Mit der

hauspost sprach er als Fachanwalt für Versicherungsrecht über die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Berufsunfähigkeitsversicherung - wichtiger Basisschutz für Berufstätige
© Zerbor - Fotolia.com

hauspost: Herr Schulz, was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Rechtsanwalt Stefan Schulz: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert gegen den sozialen Abstieg in Folge einer Berufsunfähigkeit ab. Sinnvoll ist sie für jeden, der einen Beruf ausübt und finanziell auf diesen angewiesen ist. Wird der Versicherte berufsunfähig, erhält er die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Der genaue Betrag sollte während der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung im Vertrag immer wieder angepasst werden, damit er dem finanziellen Bedarf gerecht wird, der meistens im Laufe des Lebens steigt, zum Beispiel wenn man eine Familie gründet.


hauspost: Wann gilt man als berufsunfähig?

Schulz: Berufsunfähig ist man nach Versicherungsrecht dann, wenn man seinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen voraussichtlich auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen kann. Grund dafür können zum Beispiel eine Krankheit oder ein Unfall sein.


hauspost: Wann sollte man sich um diese Versicherung kümmern?

Schulz: Diese private Versicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden, am besten schon während oder sogar vor der Berufsausbildung. Junge Menschen haben meist noch keine körperlichen Beschwerden. Für sie ist es darum häufig einfacher und günstiger, den vollen Versicherungsschutz zu erhalten.


hauspost: Worin liegt der Unterschied zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Schulz: Am besten lässt sich der Unterschied an einem Beispiel erklären: Ein Handwerker, der eine Erwerbsunfähigkeits- versicherung abgeschlossen hat und in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, muss dann sein Geld mit einer anderen Tätigkeit verdienen, zum Beispiel als Bürokaufmann. Hat er eine Berufsunfähigkeitsversicherung, zahlt diese bei Abschluss der entsprechenden Klauseln schon dann, wenn er nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf, also als Handerwerker, sein Geld verdienen kann.


hauspost: Man hört so oft, dass die Versicherungsunternehmen im Schadensfall gar nicht zahlen. Lohnt es sich da überhaupt, die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Schulz: Ja, es stimmt, dass Versicherer oft nicht zahlen wollen und dies mit Sachverhalten begründen, die nichts mit dem eigentlichen Leistungsfall zu tun haben. Dies kann man aber meist verhindern, indem man sich bei Abschluss des Vertrages und auch im Schadensfall bei der Einforderung der Versicherungsleistung von einem Fachmann beraten lässt. Dabei sind Dinge zu beachten, die man als Laie oft nicht weiß. So ist der Berufsunfähige beispielsweise nicht verpflichtet, dem Versicherer Einblick in seine Krankenakte zu gewähren. Lässt man sich von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten, lohnt sich diese Versicherung in jedem Fall, da bei richtigem Umgang mit dem Versicherungsunternehmen weitaus mehr Leistungsbewilligungen als -ablehnungen erfolgen.


hauspost | Juni 2015 

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Stefan Schulz ist

  • Fachanwalt für Versicherungsrecht
  • Fachanwalt für Sozialrecht
  • Anwalt für allgemeines Zivilrecht
  • Anwalt für  Arbeitsrecht
  • Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Anwalt für Verkehrsrecht
  • Mitglied des Fachausschusses Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer M-V

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