Viele Menschen meinen, es lohnt sich kaum, gegen die Entscheidungen von Versicherern vorzugehen. Meine Erfahrungen zeigen das Gegenteil: Bei fast allen meiner Mandanten gelingt es mir, die Ansprüche gegen den Versicherer durchzusetzen – gerichtlich oder durch eine Einigung, über die meine Mandanten angemessen entschädigt werden. Dabei gilt: Je früher Sie sich an mich wenden, desto besser ist die Aussicht auf einen erfolgreichen Ausgang der Auseinandersetzung für Sie.
Ob Rentenversicherung, private Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft, wenn es um die finanzielle Absicherung durch einen eintretenden Fall von Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit geht, vertrete ich Sie erfolgsversprechend. Genauso setze ich Ansprüche gegen Haftpflichtversicherungen aber auch verkehrsrechtliche Ansprüche nach einem Autounfall für Sie durch.
Am besten wenden Sie sich direkt nach dem Versicherungsfall, also nachdem der Schaden eingetreten ist, an mich. Auf diese Weise können formale Fehler und langwierige sowie sehr kostenintensive Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Denn so setzen wir Ihre Ansprüche gemeinsam gegen die Versicherung durch.
Zu diesen und weiteren versicherungsrechtlichen Themen berate ich Sie: